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Zur Ausübung der Kontrollfunktion des Par- lamentes stehen dem Parlament verschiedene Frageformen als umfangreiches Instrumen- tarium zur Verfügung:
1) die Mündliche Anfrage in der Fragestunde vor dem Plenum des Parlaments,
2) die Kleine Anfrage, die innerhalb von fünf Wochen schriftlich beantwortet werden muss,
3) die Große Anfrage, die ebenfalls (innerhalb von fünf Wochen) schriftlich beantwortet und zum Gegenstand einer Aussprache im Plenum gemacht wird.
Das Fragerecht der Parlamentarier wird auch als lnterpellationsrecht bezeichnet, mit dem jede/r Abgeordnete/r die Möglichkeit hat, eine/n oder mehrere SenatorInnen der Landesregie- rung, sich bezüglich einer politischen Handlung, einer bestimmten Situation sowie allgemeiner oder spezifischer Aspekte der Regierungspolitik zu rechtfertigen.
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Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE: mehr
Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE: mehr
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Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE: mehr
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Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE: mehr
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE: mehr
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